Copy Trading Steuern – so funktioniert es in Deutschland.
Gewinne aus Copy Trading können in Deutschland steuerpflichtig sein. Doch wie hoch ist die Steuer, was passiert mit Verlusten und was gilt bei einem ausländischen Broker? Wir erklären die wichtigsten Grundlagen anhand eines konkreten Rechenbeispiels.
Muss man Copy Trading versteuern?
Grundsätzlich ja: Erzielst du als in Deutschland steuerpflichtiger Privatanleger steuerpflichtige Kapitalerträge, können darauf Steuern anfallen.
Entscheidend ist dabei nicht, dass ein Trade durch Copy Trading ausgelöst wurde. Steuerlich relevant ist vielmehr, welches Finanzinstrument tatsächlich auf deinem Konto gehandelt wird.
Kopierst du beispielsweise eine Strategie, die CFDs handelt, entstehen auf deinem eigenen Brokerkonto CFD-Transaktionen. Kopiert eine Strategie dagegen echte Aktien, sind die steuerlichen Regelungen für Aktiengeschäfte relevant.
Copy Trading ist steuerlich kein eigener Finanzprodukttyp. Entscheidend sind die tatsächlichen Geschäfte, die auf deinem Konto ausgeführt werden.
Das ist besonders wichtig, weil sich beispielsweise die Verlustverrechnung bei Aktien von der Behandlung anderer Kapitalanlagen unterscheiden kann.
Wie hoch sind die Steuern auf Copy Trading?
Für private Einkünfte aus Kapitalvermögen gilt in Deutschland grundsätzlich ein besonderer Einkommensteuersatz von 25 Prozent.
Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag. Ohne Kirchensteuer ergibt sich daraus vereinfacht eine Belastung von 26,375 Prozent auf den steuerpflichtigen Kapitalertrag.
Bei Kirchensteuerpflicht kann zusätzlich Kirchensteuer anfallen. Die konkrete Berechnung unterscheidet sich aufgrund der steuerlichen Berücksichtigung der Kirchensteuer etwas von einem einfachen Aufschlag.
Der Sparer-Pauschbetrag steht allerdings nicht für jedes Brokerkonto separat zur Verfügung. Hast du beispielsweise bereits Zinsen, Dividenden oder andere Kapitalerträge, kann der Pauschbetrag dadurch bereits teilweise oder vollständig ausgeschöpft sein.
Copy Trading Steuern anhand eines Beispiels
Nehmen wir einen vereinfachten Fall: Du nutzt eine Copy-Trading-Strategie und erzielst innerhalb eines Kalenderjahres insgesamt 10.000 € realisierte Gewinne. Gleichzeitig entstehen aus berücksichtigungsfähigen Trades 2.000 € Verluste.
Wir nehmen für dieses Beispiel außerdem an, dass dein Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € noch vollständig zur Verfügung steht, du nicht kirchensteuerpflichtig bist und keine weiteren Besonderheiten vorliegen.
10.000 € Copy-Trading-Gewinn
Beispiel für einen privaten Anleger in Deutschland ohne Kirchensteuer.
Von den zunächst erzielten 10.000 € Gewinnen wären in diesem vereinfachten Beispiel nach Verlustverrechnung und Sparer-Pauschbetrag 7.000 € steuerpflichtig.
Die Steuerbelastung läge ohne Kirchensteuer bei insgesamt 1.846,25 €.
Was passiert mit Verlusten beim Copy Trading?
Copy Trading produziert nicht nur Gewinne. Verluste sind steuerlich ebenfalls relevant und sollten deshalb vollständig dokumentiert werden.
Grundsätzlich dürfen Verluste aus Kapitalvermögen nicht mit beliebigen anderen Einkunftsarten wie beispielsweise Arbeitslohn verrechnet werden. Sie werden innerhalb der Regeln für Kapitalvermögen berücksichtigt.
Eine wichtige Besonderheit gibt es weiterhin bei Aktienverlusten: Verluste aus der Veräußerung von Aktien dürfen grundsätzlich nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien verrechnet werden.
Gerade bei einem Copy-Trading-System, das häufig handelt, ist diese Änderung relevant. Eine Vielzahl einzelner Gewinn- und Verlusttrades sollte deshalb sauber aus den Brokerreports hervorgehen.
Was gilt bei Copy Trading über einen ausländischen Broker?
Bei einem klassischen deutschen Broker wird die Kapitalertragsteuer häufig direkt vom Broker beziehungsweise der depotführenden Stelle berechnet und abgeführt.
Bei einem ausländischen Broker kann die Situation anders aussehen. Wird auf deine Kapitalerträge keine deutsche Kapitalertragsteuer einbehalten, musst du die steuerpflichtigen Kapitalerträge grundsätzlich selbst in deiner Einkommensteuererklärung angeben.
Das ist gerade beim internationalen Forex- und CFD-Copy-Trading relevant, weil viele der dort verwendeten Broker ihren Sitz beziehungsweise ihre kontoführende Gesellschaft außerhalb Deutschlands haben.
Copy Trading mit BlackBull Markets und Steuern
Für das auf Trading-Broker.de vorgestellte Copy-Trading-System nutzen wir BlackBull Markets.
Gerade bei einem international tätigen Broker solltest du deine steuerlichen Unterlagen selbst im Blick behalten und nicht automatisch davon ausgehen, dass die Besteuerung genauso funktioniert wie bei einer deutschen Bank.
Brokerreports aufbewahren
Lade deine Konto- und Transaktionsübersichten regelmäßig herunter. Dadurch kannst du später nachvollziehen, welche Trades geschlossen wurden, welche Gewinne und Verluste entstanden sind und welche Gebühren angefallen sind.
Welche Unterlagen BlackBull aktuell konkret für dein Konto bereitstellt und welche steuerlichen Angaben darin enthalten sind, solltest du direkt im jeweiligen Kundenbereich beziehungsweise bei BlackBull prüfen.
Was ist mit Performance Fees und anderen Gebühren?
Copy Trading kann verschiedene Kosten verursachen. Neben Spread und Brokerkommissionen können beispielsweise Performance Fees beziehungsweise Gewinnbeteiligungen des Signalgebers anfallen.
Steuerlich solltest du allerdings nicht einfach sämtliche Gebühren selbst vom Kapitalertrag abziehen.
Für private Einkünfte aus Kapitalvermögen ist grundsätzlich der tatsächliche Werbungskostenabzug ausgeschlossen. Stattdessen gibt es den Sparer-Pauschbetrag.
Bei transaktionsbezogenen Kosten kann die Behandlung wiederum davon abhängen, wie der jeweilige Aufwand steuerlich dem konkreten Geschäft zugeordnet wird.
Welche Unterlagen solltest du aufbewahren?
Besonders bei einem ausländischen Broker ist eine saubere Dokumentation wichtig. Je mehr Trades eine Copy-Trading-Strategie ausführt, desto schwieriger wird es, das Ergebnis später manuell zu rekonstruieren.
Wir würden solche Unterlagen nicht erst kurz vor der Steuererklärung herunterladen, sondern am besten regelmäßig archivieren.
Diese Steuerfehler sollten Copy Trader vermeiden
1. Nur Auszahlungen als Gewinn betrachten
Ob Geld vom Brokerkonto auf dein Girokonto ausgezahlt wurde, ist nicht automatisch das entscheidende Kriterium für die Besteuerung. Maßgeblich sind die steuerlich relevanten Transaktionen und Kapitalerträge.
2. Davon ausgehen, dass der Auslandsbroker Steuern abführt
Bei einem internationalen Broker kann es sein, dass kein deutscher Kapitalertragsteuerabzug vorgenommen wird. Dann musst du dich selbst um die korrekte Erklärung kümmern.
3. Verluste ignorieren
Auch Verlusttrades gehören in die Dokumentation. Sie können im Rahmen der gesetzlichen Regeln steuerlich relevant sein.
4. Alte Steuerinformationen verwenden
Gerade beim Thema CFD- und Termingeschäftsverluste finden sich im Internet noch viele Artikel, die die frühere 20.000-€-Grenze nennen. Diese besondere Begrenzung wurde aufgehoben.
5. Gebühren pauschal abziehen
Nicht jede Kostenposition darf einfach wie eine Betriebsausgabe vom Gewinn abgezogen werden. Bei privaten Kapitaleinkünften gelten eigene Regeln.
Copy Trading und Steuern müssen gemeinsam gedacht werden
Copy Trading automatisiert deine Handelsentscheidungen, aber nicht automatisch deine deutschen Steuerpflichten.
Besonders einfach ist die Situation, wenn eine deutsche depotführende Stelle die Steuer korrekt einbehält. Bei ausländischen Brokern liegt dagegen häufig mehr Verantwortung beim Anleger selbst.
Deshalb solltest du deine Brokerreports und Tradehistorien sorgfältig aufbewahren und nicht erst bei der nächsten Einkommensteuererklärung über das Thema nachdenken.
FAQ zu Copy Trading Steuern
Muss ich Copy Trading Gewinne versteuern?
Als in Deutschland steuerpflichtiger Privatanleger können realisierte Kapitalerträge aus den kopierten Finanzgeschäften steuerpflichtig sein. Entscheidend ist, welche Finanzinstrumente tatsächlich gehandelt werden.
Wie hoch ist die Steuer beim Copy Trading?
Für private Einkünfte aus Kapitalvermögen gilt grundsätzlich ein besonderer Einkommensteuersatz von 25 Prozent. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Wie hoch ist der Sparer-Pauschbetrag?
Der Sparer-Pauschbetrag beträgt 1.000 Euro pro Person beziehungsweise 2.000 Euro bei zusammen veranlagten Ehegatten. Er gilt für die gesamten entsprechenden Kapitaleinkünfte und nicht je Brokerkonto.
Gilt die 20.000-€-Verlustgrenze bei CFDs noch?
Nein. Die besondere Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte wurde durch das Jahressteuergesetz 2024 aufgehoben und ist in offenen Fällen nicht mehr anzuwenden.
Führt ein ausländischer Broker automatisch deutsche Steuern ab?
Nicht zwingend. Wenn kein deutscher Kapitalertragsteuerabzug vorgenommen wurde, müssen steuerpflichtige Kapitalerträge grundsätzlich im Rahmen der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
Kann ich Performance Fees einfach von der Steuer absetzen?
Nicht pauschal. Bei privaten Einkünften aus Kapitalvermögen ist der Abzug tatsächlicher Werbungskosten grundsätzlich ausgeschlossen. Wie eine konkrete erfolgsabhängige Gebühr steuerlich zu behandeln ist, sollte im Einzelfall geprüft werden.
Brauche ich für Copy Trading einen Steuerberater?
Nicht zwingend. Bei vielen Trades, ausländischen Brokern, Fremdwährungskonten oder komplexen Verlustverrechnungen kann professionelle steuerliche Beratung jedoch sinnvoll sein.
Copy Trading selbst ausprobieren?
Wir zeigen dir Schritt für Schritt, wie du dein BlackBull-Konto eröffnest und anschließend das Copy Trading einrichtest.